
Familienpolitik im Finnland-Lexikon
Damit Arbeit und Familie vereinbar sind, müssen finanzielle Maßnahmen der Familienpolitik greifen. Zudem gibt es eine Art „Zeitpolitik“ für junge Familien. In der Regel setzt der Mutterschutz dreißig Tage vor dem Geburtstermin ein, auf ärztlichen Rat auch schon zwanzig Tage früher. Im Anschluss an die Geburt können Mütter 105 Werktage zu Hause bleiben. Das Einkommen beträgt in dieser Zeit neunzig Prozent des vorausgegangenen Lohnes. Väter können sich nach der Geburt bis zu 18 Werktage freistellen lassen. Ein Recht, das etwa 70 Prozent der Väter auch nutzen. In Anschluss daran können Eltern 158 Tage in die Elternzeit gehen und haben ein Rückkehrrecht auf ihren verbliebenen Arbeitsplatz. Die Höhe des Elterngeldes ist abhängig vom Einkommen. Es beträgt mindestens 450 Euro im Monat, kann aber bis zu 70 Prozent des vorherigen Einkommens betragen. Nach der Zeit des Elterngeldes können Familien, wenn die Kinder unter drei Jahre alt sind, ein Kinderbetreuungsgeld erhalten. Dazu müssen sie ihr Kind zu Hause betreuen und dürfen es nicht in einer öffentliche Kindertagesstätte betreuen lassen. Das Kinderbetreuungsgeld beträgt knapp 300 Euro pro Monat. Bei mehreren Kindern sind die Gelder gestaffelt. Hinzu kommen kommunale Aufschläge, die – je nach Stadt – ebenfalls bis zu 300 Euro betragen können. Natürlich gibt es darüber hinaus noch ein ganz normales Kindergeld, das bis zu 17. Lebensjahr des Kindes gezahlt wird. Für das erste Kind erhält man 100 Euro, für das zweite 110,50 Euro, für das dritte Kind 131 Euro, für das vierte Kind 151,50 Euro und für das fünfte und jedes weitere Kind 172 Euro. Alleinerziehende erhalten pro Kind zusätzlich 36,60 Euro.
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